Lahr. Seit einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11. März 2010 ist Abwasser nicht mehr gleich Abwasser. Die Richter schreiben den Kommunen jetzt zwingend vor, dass bei den Abwassergebühren künftig getrennt abgerechnet werden muss: nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Dies bringt zunächst einmal einen großen bürokratischen Aufwand mit sich und für Grundstückseigentümer höhere Kosten – in jedem Fall in der Anfangsphase der Gebührenumstellung.
Bisher war die verbrauchte Frischwassermenge Bemessungsgrundlage für die Abwassergebühren – ganz nach der Devise: Du lässt so viel Wasser in die Kanalistion wie du an frischem Nass geliefert bekommen hast. Die Verwaltungsrichter sehen das anders. Wer zum Beispiel große versiegelte Flächen auf seinem Grundstück hat, leitet mehr Regenwasser in die Kanalisation als jemand, der mit Rasengitter gepflastert hat, wo das Niederschlagswasser versickern kann. Auch mit Garten oder Regenauffangsystemen kann man bei der künftigen Gebührenordnung Pluspunkte sammeln.
Zunächst einmal werden aber auf alle Grundstückseigentümer – und in der Folge auch auf Mieter – höhere Abwasserkosten zukommen. Das liegt an dem Aufwand, den die Stadt betreiben muss, um rund 8700 Grundstücke erst einmal zu katalogisieren. Dazu wird im Herbst ein Flieger über Lahr kreisen und Luftbilder aller Grundstücke machen, um Grünflächen und Versiegelungen zu dokumentieren. Kostenpunkt hierfür: rund 114 000 Euro – die später auf die Gebühren umgeschlagen werden.
Weiter werden Grundstückseigner einen Fragebogen erhal-ten, auf dem abwasserrelevante Daten erfasst werden. Wie alles genau vor sich geht, will die Stadt in insgesamt vier (noch nicht terminierten) Bürger-Infoveranstaltungen erläutern.
Nach dem Gemeinderatsbeschluss von Montagabend werden die getrennten Abwassergebühren in Lahr zum 1. Januar 2011 eingeführt. Spätere Abrechnungen gelten dann auch rückwirkend nach der neuen Verordnung.